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Lesumbrok

Hof Buschmann / Hof Bolland

INFO
Bolland/Buschmanns Bauernstelle Nr 205 mit Stallungen und Scheune von der Landstraße gesehen. Der Wohnbereich befand sich im Hauptgebäude (Bildmitte) hinter den Stallungen zur Deichseite hin. Zu jener Zeit hatte der Deich im Vergleich zu heute eine weitaus geringere Höhe. Die links stehende Scheune mit gleichen Ausmaßen wie das Haupthaus wurde 1983 abgerissen.
Bolland/Buschmanns Bauernstelle Nr 205 mit Stallungen und Scheune von der Landstraße gesehen. Der Wohnbereich befand sich im Hauptgebäude (Bildmitte) hinter den Stallungen zur Deichseite hin. Zu jener Zeit hatte der Deich im Vergleich zu heute eine weitaus geringere Höhe. Die links stehende Scheune mit gleichen Ausmaßen wie das Haupthaus wurde 1983 abgerissen.
  • Hof Buschmann, Lesumbroker Landstraße 206
  • Der vorletzte Hof in Lesumbrok von Georg Buschmann wird der "Bollandsche" genannt, da 1756 ein Heinrich Bolland sen. ihn von einem Hauptmann Hinrich Wilhelm Zobel, Mitglied der bremischen Ratsherren- und Bürgermeisterfamilie Zobel, zu Meierrecht ausgetan erhielt. Das Haus stammt aus dem Jahre 1775.

aus dem Buch 'Werderland und umzu' (Seiten 73 bis 76) von Wilfried Hoins, 1998

Der Bolland'sche Hof und der Meierbrief

INFO
Datei nicht gefunden.

Auf dem Hausplatz Nr.205 (früher Nr. 25) befand sich das vorletzte große Gehöft in Lesumbrok. Es ist bei den Ansässigen unter dem Namen "Bollandscher" oder "Buschmannscher Hof" bekannt. Auch hier ist die Zeit nicht stehengeblieben, und vieles Alte ging verloren. Doch läßt sich aus dem zur Verfügung stehendem Material allerlei Wissenswertes und Interessantes über die Vergangenheit dieser Bauernstelle aufzeichnen.

Henrich Bolland sen. erhielt 1756 von einem Hauptmann Hinrich Wilhelm Zobel, Mitglied der bremischen Ratsherren- und Bürgermeisterfamilie Zobel, diese Hofstätte (Haus, Scheune und Backhaus) und 5 Stücke Land Landes zu Meierrecht (300 Morgen = 75ha).

Die Gutsherrenrechte hatten im Werderland zumeist das St. Rembertihospital, das St. Nilolaiwitwenhaus, St. Martini, Unser Liebfrauenkirche und die Hauptschule.

Konnten oder wollten die Gutsherren ihr Gut nicht selbst bewirtschaften, so gaben sie einen Teil oder auch den ganzen Besitz gegen eine jährliche Abgabe in Naturalien oder barem Gelde (Zehnten) einem Meier. Üblicherweise, so nach alten Regeln, vererbten sich die Meierhöfe vom Vater auf den Sohn. Wie schon erwähnt, durfe seit dem 31. Dezember 1877 kein neues Meierrecht mehr bestellt werden. Die Ablösung der Meier erfolgte in den meisten Fällen bis Ende des vorigen Jahrhunderts (Buchenau S. 393).

Unter welchen Bedingungen 1756 ein solcher Meierbrief vergeben wurde, schildert Halenbeck im Jahre 1893 in seinem Heimatbuch "50 Ausflüge in die Umgegend von Bremen".

  1. Soll nur einer von Bollands Söhnen, "der am tüchtigsten dazu befunden werden möchte", nach des Vaters Tode Anspruch auf Verleihung des Meierrechts haben, dann kann alles vom Gutsherren wieder eingezogen werden.
  2. Beträgt der Weinkauf 130 Thaler und
  3. Der jährliche Zins 65 Thaler,
  4. Für diese "geringen Abgaben" muß der Meier die Unterhaltung sämtlicher Dämme, Wege, Stege, Siele und Deiche, die zu dem Gut gehören, übernehmen und dieselben mit "größter Sorgfalt" unterhalten.
  5. Kein Siel darf versetzt oder verändert werden.
  6. Das eingethane Land muß den Meiern zum Besten und dem Gutsherrn ohne Schaden dergestalt gebraucht und genutzt werden, wie es rechtschaffenden Haushältern eignet und gebührt.
  7. Umgewehte Bäume müssen durch neue ersetzt werden; kein Baum darf ohne die Erlaubnis des Gutsherrn gefällt, höchstens Zweige gekappt werden zur Unterhaltung des Deiches.
  8. Am Tage vor Ostern sind dem Gutsherrn zu liefern 80 frische Eier und zur Martini 4 fette Gänse.
  9. Auf jederzeitiges Verlangen hin hat der Meier sich zu Hofdiensten mit 4 Pferden von Lesumbrok nach Bremen dem Gutsherrn zur Verfügung zu stellen; Entgelt oder Entschuldigugen sind ausgeschlossen.
  10. Der Gutsherr kann jederzeit sein Landgut "samt Meierrecht" veräußern; H.Bolland verbleibt aber sein Meierrecht auf Lebenszeit.
  11.  Das Meierrecht erlöscht sofort bei Nichterfüllung der Verpflichtungen.
  12. Für einen Schaden, den der Meier dem Gutsherrn durch Nachlässegkeit zufügt, haftet er mit allen seinen "beweglichen oder unbeweglichen Habseligkeiten".
  13. Beide Teile verpflichten sich zu treuer Einhaltung der Bestimmungen. 

Henrich Bolland jun. übernahm 1763 das Meiergut, und erhielt - weil der vorher bestandene Meierbrief zu hart ausgefallen und "auch wegen gehabtes Viehsterbens" - einen neuen, etwas milderen Meierbrief. Es folgte um 1790 als Meier Claus Bolland, der am 2. August 1791 für 188 Thaler das Wohnhaus und 1803 für 600 Thaler die Hälfte der Ländereien von dem verstorbenen Dr. Gerhard Gottfriedd Meier erwerben konnte. 1805 ging die Gutsherrschaft auf Gottfied Melm und 1810 auf dessen Nichte, Frau Sprott, über.
Diese verkaufte im September 1838 für 3000 Thaler Gold an Berend Bolland 4 Stücke Heuland und 1 Stück Umland, sowie den davor gelegenen Groden und den Platz, wo ehemals der Zobel'sche Speicher stand, im ganzen 99 Morgen 8,2 Quadratruthen. Später wurde der Besitz durch weitere Landkäufe erweitert. Das niedersächsische Bauernhaus mit Reithdach und tief heruntergezogenem Walm, dessen Fachwerk teilweise durch massives Ziegelmauerwerk ersetzt wurde, stammt aus dem Jahre 1775.

Nach einem Senatsbeschluß vom 25. September 1814 wurden laut Gerichtsordnung Gesetze ausgeschrieben, die die auserwählten Dorfvorsteher strikt einzuhalten hatten (u.a. den untergebenen Landleuten Rat und Hilfe anzubieten - so auch bei "Recht" Verhaftungen vorzunehmen). Nach Aufforderung der Obrigkeit hatte der Prediger geeignete "Subjecte" namhaft zu machen, die sich zu diesem Zweck qualifizierten. Die vertrauensvolle Aufgabe als Dorfvorsteher in Lesumbrok erhielt von der Obrigkeit zu jener Zeit Carsten Bolland.

Aus der Familie trat später auch Claus Bolland nach der Bildung einer Deichaufsichtsbehörde im Jahre 1872 als erster Deichhauptmann seinen Dienst an. Anfangs lag die gesamte Verwaltung in den Händen des Deichhauptmanns. Er hatte alle wichtigen Gegenstände seiner Verwaltung mit den Deichgeschworenen zu beraten, die, seinen dienstlichen Weisungen zu folgen, verpflichtet waren.

Westlich vom Wohnhaus stand eine geräumige Scheune mit Ställen mit den Ausmaßen von ca. 13 mal 25 Meter. Es war ein Fachwerkbau mit unverputzten Ausmauerungen, und mit reithgedecktem Krüppelwalmdach. Sie dient nach Abbruch und Wiederaufbau als Geräteschuppen beim Gartenbauamt Bremen-Nord in St. Magnus.

  • Der Name "Bolland aus dem Lesumbruch" schmückte schon früh die Gerichtsakten. Folgendes trug sich zu: Am 1. April 1755 brach der Deich zwischen Oslebshausen und Grambke auf einer Länge von 300 Fuß (knapp 90 Meter), so daß das ganze Werderland und Blockland "vollgelaufen" war und die Post zwischen Grambke und Burg mit fünf Passagieren verunglückte. Schuld daran seien - so der Rat - die "Schlengenwerke" auf dem linken gegenüberliegenden Weserufer, die den übermäßigen Druck der Fluten auf das rechte Ufer gelenkt hätten. Sie machten daher die Königliche Regierung in Stade verantwortlich für die Katastophe und schadensersatzpflichtig, und verlangte die "Demolierung dieser Werke".

 

  • Der Vorwurf wurde jedoch von der Regierung in Stade abgewiesen. Der Deich sei auf sumpfigem und "quickbornigem" Grund errichtet gewesen und weise so keine Standfestigkeit auf. Auch die Bauernschaft von Oslebshausen und Grambke fühlten sich für den Deichbruch nicht verantwortlich. Schließlich sagte der Rat aber seine Hilfe bei der Stopfung des Loches zu. Unter großem Protest der Oslebshauser entwarf man im Juni eine neue Deichlinie. Endlich im Juli 1755 begann - unter Androhung von Geldstrafen und Gefängnis für die Säumigen - in Zusammenarbeit der Bauern aus allen Dörfern die Deicharbeit.

 

  • Doch der Deichneubau ging viel zu langsam voran. Schon im September herrschte wieder Hochwasser und Sturm, und der Staudeich brach abermals. Nun aber wollten die Bauern nicht mehr "mittun"; einzelne - "Henrich Bolland aus Lesumbruch und Gerd Bosse von Grambeken" - schimpften dermaßen, daß man sie am 24. September wegen ihrer "frechen Reden beim Totenbier" vor das Gohgericht des Werderlandes zitierte, wo beide wegen des "groben Gebaren" in die Schranken verwiesen wurden.

 

  • Um die Geschichte kurz zu machen: Erst vor dem Winter 1757, also nach zweieinhalb Jahren, bei heftigen Streitigkeiten, Mahnungen und Befehlen wurde der neue Deich Oslebshausen fertig. Erst ab Mitte des vorigen Jahrhunderts kamen Vorkommnisse dieser Art mnicht mehr vor, da der mittlerweile gegründete Deichverband die Unterhaltung der Deiche gewährleistete.

  • Mit der Einheirat von Georg Buschmann (sein Vater Albrecht B. war seit 1891 Besitzer des Hofes "to'n Ort" und vordem Gutsverwalter auf der Großen Dunge) war die Ära von Bolland im Jahr 1903 zu Ende.

Das Gehöft, schon immer eine der größten Vollbauernstellen in Lesumbrok, mit einem Tierbestand von 70 bis 80 Stück Hornvieh, vier Pferden, 10 - 12 Schweinen und dem üblichen Klein- und Federvieh, wurde von ihm als tüchtigem Landwirt weitergeführt. Von den Werderländer "Brökern" als Deichhauptmann und Gemeindevorsteher gewählt, besaß Buschmann seinerzeit auch das Recht, standesamtliche Trauungen vorzunehmen. Solche Amtshandlungen wurden vorwiegend auf seiner Hofstelle in der gesäuberten und mit den nötigen Stühlen ausgestattenen Diele ausgeübt. Nach mündlicher Überlieferung fanden auch in diesem Hause gelegentlich - meist in den Wintermonaten - Gottesdienste statt, die von dem Pastor aus Vegesack abgehalten wurden.

1950 adoptierte das kinderlos gebliebene Ehepaar Buschmann, beide im Jahre 1880 geborenen, die seit 1948 im Hause tätige und liebgewonnene junge (18) Frau Luise. Margarethe Buschmann geb. Bolland, die kurz darauf durch einem unglücklichen Sturz zum Pflegefall wurde, erhielt von ihrer Adoptivtochter große Unterstützung. Die zuletzt an den Rollstuhl gefesselte Margarethe B. starb 1957. Der allseits bekannte Georg Buschmann vollendete sein Leben 79jährig im Jahre 1959.

Durch die Heirat mit der Tochter Luise im Jahre 1956 kam Heinz Wolf in den Besitz dieser Vollbauernstelle. Vordem war der kaufmännisch ausgebildete Heinz Wolf in der Arzneimittelbranche tätig. Nach dem Tode seiner Mutter (1953) gab er seine bisherige Tätigkeit auf, um auf dem elterlichen Hof in Platjenwerbe den landwirtschaftlichen Betrieb zu unterstützen.

Die Bewirtschaftung der großen Bauernstelle in Lesumbrok erforderte mehr Kraft und Durchstehvermögen als er aufbringen vermochte. So entstand der Plan, den Wohnbereich im Hause für ein Ehepaar zur Unterstützung der anfallenden Tier- und Hausversorgung gegen Entgelt freizumachen. Auf ihrem Grundstück östlich vom Gehöft ließ Heinz Wolf ein Wohnhaus errichten und bezog es 1977 mit seiner Familie. Doch schon 1978 schied Heinz Wolf unerwartet aus dem Leben. Mit Unterstützung von außen konnte Frau Wolf, Mutter von zwei Töchtern, den landwirtschaftlichen Betrieb ein gutes Jahr schlecht und recht weiterführen. Der Verkauf des Bauernhofes war programmiert.

Der Besitz ging 1982 an Meinhard Jantz~Kondering über. Die Epoche des bäuerlichen Gehöfts war endgültig beendet. Die alte, am Haupthaus gelegene Scheune wurde 1983 demontiert und an das Gartenbauamt veräußert, wo sie nach dem Wiederaufbau "Am hohen Ufer" in St. Magnus noch heute als Gerätehaus und Maschinenpark dient. Das Grundstück (Gartenland) wurde aufgeteilt und das 1775 erbaute niedersächsische Bauernhaus im Inneren als Zweifamilienhaus umgestaltet, indem die südlich gelegene Diele mit Flett und Viehunterständen bewohnbar ausgebaut wurde. Auch bekam das Haus ein neues Reithdach.

Jantz*kondering bezog mit seiner Familie nach der Fertigstellung des Umbaus den neuen Teil des Hauses. Das mächtige Balkengefüge einzelner Ständer mit Kopfband und Knaggen sowie die Deckenbalken der ehemaligen Stallung blieben bei dem Umbau erhalten und wurden harmonisch in den Wohnbereich mit einbezogen. Nach dem Auszug von Jantz*Kondering im Juni 1997 folgte als Eigentümer dieser Haushälfte die Familie Biermann~Asseln Die Hausseite zum Deich (der ehemalige alte Wohnbereich) war nach dem Umzug von Jantz~Kondering für einige Jahre im Besitz der Familie Tams und nach deren Auszug von Busse~Wittek.

  • die beiden Fotos stammen aus dem Buch „Werderland und umzu“ von Wilfried Hoins auf Seite 75. Das Buch wurde 1998 von W. Hoins geschrieben und vom Heimat- und Verschönerungsverein Bremen-Lesum e.V. herausgegeben.
  • RM


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