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Grambkermoor

Sinaistraße

  • Von der Grambker Heerstraße bis Am Bahndamm
  • vor 2015 gehörte dieser Teil noch zu An Smidts Park, wurde nach dem Bau der Bahnunterführung vom Smidts Park abgetrennt und zu einem eigenständigen Straßenteil.
  • Die ganze Straße wurde 1938 von Sinaistraße in An Smidts Park umgewidmet . (siehe unten)

  • Auch jüdische Straßennamen waren Gegenstand nationalsozialistischer Wüterei. So wurden in Bremen in den Jahren von 1933 - 1938 unmittelbar nach der Machtergreifung durch die NSDAP in Bremen insgesamt sechs Straßen aus antisemitischen Gründen umbenannt: die Sinaistraße in Burg / Grambke, die Michael -, die Uriel- und die Raphaelstraße in Gröpelingen, die Rathenaustraße in der Neustadt und die Emmanuelstraße in Schwachhausen. Nach Auffassung der SPD-Bürgerschaftsfraktion ist es ein Beitrag zur Wiedergutmachung nationalsozialistischem Unrechts, solche Umbenennungen rückgängig zu machen. Der Beirat Schwachhausen hatte bereits durch einen einstimmigen Beschluss vom 22.05.2003 gefordert, die Umbenennung der Eupener Straße rückgängig zu machen, so dass die Straße künftig wieder Emmanuelstraße heißen soll. Dieser Beschluss ist noch nicht vollzogen. Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Wolfgang Grotheer erklärt dazu: Wir machen dieses Thema jetzt zum Gegenstand einer Anfrage in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft. Wir wollen, dass der Beschluss umgesetzt wird. Nach unserer Auffassung ist der Beschluss des Beirates für die Verwaltung verbindlich. Der Bausenator hat es bislang jedoch noch nicht einmal für nötig befunden, den Beirat über den Stand seiner Überlegungen zu informieren. Während Bausenator Eckhoff in Sonntagsreden die Arbeit der Beiräte lobt, werden ihre Beschlüsse von der Verwaltung offenbar nicht ausreichend genug Ernst genommen. Auch über das Ergebnis einer zwischenzeitlich erfolgten Anwohnerbefragung ist der Beirat nicht informiert worden.

  • "Wir wissen natürlich, dass die Änderung eines Straßennamens mit gewissen Unbequemlichkeiten für die Anwohner verbunden ist. Es ist jedoch sichergestellt, dass Änderungen in Ausweispapieren, Fahrzeugpapieren und ähnlichem gebührenfrei durch die bremische Verwaltung erledigt werden. Die verbleibenden Nachteile wiegen nicht so schwer, dass von der aus grundsätzlichen politischen Gründen zu begrüßenden Umbenennung abgesehen werden müsste."


22.04.2004 Autor : Wolfgang Grotheer


In der rechten unteren Hälfe ist die "Sinaistraße" zu finden. Sie geht dann nach der Rechskurve in "Am Bahndamm" über. Ein Fußweg führt heute von der Sinaistraße zum Rest vom "alten" Smidts Park.
In der rechten unteren Hälfe ist die "Sinaistraße" zu finden. Sie geht dann nach der Rechskurve in "Am Bahndamm" über. Ein Fußweg führt heute von der Sinaistraße zum Rest vom "alten" Smidts Park.

Umgang mit Straßenumbenennungen zwischen 1933 und 1938
Vorlage für die Sitzung des Senats

  • A. Problem

    • Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahre 1933 wurden in Bremen einige Strassen, die nach jüdischen Mitbürgern oder alttestamentarischen Vorbildern benannt waren, umbenannt, weil die Namen "nicht zeitgemäß und unpassend" seien.

    • So wurden die Sinaistraße in Burg - Grambke, die Michael-, Uriel- und die Raphael-straße in Gröpelingen, die Rathenaustraße in der Neustadt und die Emanuelstraße in Schwachhausen aus offensichtlich antisemitischen Beweggründen umbenannt.

    • Nachdem sich eine Schulklasse und eine Bürgerinitiative mit den näheren Einzelheiten des Lebens von Emanuel Stern und der Umbenennung der ursprünglich nach ihm benannten Straße in Eupener Straße auseinandergesetzt hatten, beschloss der Beirat Schwachhausen am 22. Mai 2003 einstimmig, die Eupener Straße in Emanuel Stern Straße umzubenennen, um das nationalsozialistische Unrecht wieder gut zu machen.

    • Die nach § 28 des bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes erforderliche Beteili-gung wurde erst nach dem Beiratsbeschluss durchgeführt. Von 23 angeschriebenen Anwohnern der Eupener Straße antworteten 14. Davon sprachen sich 13 gegen eine Umbenennung der Straße aus.

    • Der Vorgang war unter anderem Gegenstand der Fragestunde in der Maisitzung 2004 in der Bremischen Bürgerschaft. Die Antwort wurde in der Senatssitzung am 4.5.04 beschlossen.

    • Nachdem der Senator für Bau Umwelt und Verkehr erklärt hatte, er könne angesichts des ablehnenden Anwohnervotums dem Senat keine Umbenennung empfehlen, führten Vertreter des Ressorts zusammen mit dem Senator für Inneres am 4.8.04 ein Gespräch mit dem Koordinierungsausschuss des Beirates.

    • Im Rahmen dieses Gespräches wurden die rechtlichen und tatsächlichen Aspekte der Umbenennung noch einmal eingehend erörtert. Der Koordinierungsausschuss wollte das Angebot von SBUV, alle aus antisemitischen Gründen erfolgten Straßen-umbenennungen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen, prüfen.

    • Am 8.9.04 fasste der Koordinierungsausschuss einstimmig und damit für den Beirat bindend folgenden Beschluss:
      • "Der Beirat Schwachhausen erinnert den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr an den Beschluss des Beira-tes vom 22. Mai 2003, die heutige Eupener Straße in Emanuel-Stern-Straße umzubenennen. Dies sollte durch eine erläuternde Hinweistafel - wie vom Staatsarchiv Bremen vorgeschlagen - ergänzt werden.


    • Mit dieser Umbenennung soll nationalsozialistisches Unrecht aus antisemitischen Motiven, das bis heute fortbesteht, korrigiert werden.


    • Der Beirat respektiert die Meinung derjenigen Anwohner der Eupener Straße, die eine Umbenennung ablehnen. Bei Abwägung der verschiedenen Interessen überwiegt aus Sicht des Beirates das öffentliche Interesse an der Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts die privaten Folgewirkungen einer Umbenennung für die Anwohner.


    • Der Beirat bittet den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, die Umbenennung in den nächsten drei Mona-ten vorzunehmen und erwartet innerhalb von vier Wochen einen entsprechenden Bescheid."

    • In dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 27.09.04 an den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat der Beirat nochmals die aus seiner Sicht für die Umbenen-nung sprechenden Gründe dargelegt.

    • Es ist darüber zu entscheiden, ob alle Straßen, die zwischen 1933 und 1938 aus an-tisemitischen Gründen umbenannt wurden, entsprechende Hinweistafeln bekommen und ob dem Beiratsvotum bezüglich der Umbenennung der Eupener Straße gefolgt werden soll.


  • B. Lösung

    • In Übereinstimmung mit dem Senator für Inneres schlägt der Senator für Bau, Um-welt und Verkehr vor, alle Straßenschilder von Straßen, die zwischen 1933 und 1938 aus antisemitischen Gründen umbenannt wurden, mit zusätzlichen Hinweisen auf die ursprünglichen Namensgeber zu versehen (dazu I.)

    • Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Senat vor, dem Beschluss des Beirates Schwachhausen auf Umbenennung der Eupener Straße in Emanuel Stern Straße nicht zu folgen und stattdessen die Beiräte über den Gesamtbeirat zu bitten, eine neue Straße nach Emanuel Stern zu benennen (dazu II.).

    • Gleiches gilt für die übrigen unter A aufgeführten Straßennamen, die ebenfalls im Zuge der Neubenennung von Straßen Berücksichtigung finden sollen.


    • Die Initiative der Schulklasse des ökumenischen Gymnasiums, sich auch mit den hier angesprochenen Problemen der eigenen Stadtgeschichte auseinander zusetzen, ist zu begrüßen.

    • Diese Initiative sollte in der Form aufgenommen werden, dass auf entsprechenden unter die Straßenschilder gehängten Legenden auf die ursprünglichen Namensgeber hingewiesen wird.


    • Nach § 7 des im Jahre 2001 novellierten Gesetzes über die Ortsämter und Beiräte (BeirG) entscheiden die Beiräte über die Benennung von Wegen, Plätzen, Park- und Grünanlagen, sowie von Straßen und öffentlichen Gebäuden, soweit diese stadtteil-bezogen sind. Eine Straßenbenennung ist als "stadtteilbezogen" zu qualifizieren, wenn die dadurch entstehenden Auswirkungen auf benachbarte Beiratsbereiche von lediglich mittelbarer Bedeutung sind. Maßnahmen als auch deren Auswirkungen dür-fen sich deshalb nur innerhalb des betroffenen Ortsamtsbereiches niederschlagen.

    • Im vorliegenden Fall ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Beirat zwar eine Ermessenabwägung für seinen Zuständigkeitsbereich vornehmen konnte, diese aber die Gesamtverantwortung des Senats nicht ersetzen kann, weil dieser bei seiner Entscheidung die Auswirkungen auf alle anderen betroffenen Straßen mit einzubeziehen hat. Der Senat muß aber insoweit eine Ermessensauswahl unter Berücksichtigung der denkbaren Lösungen und Auswirkungen für das gesamte Stadtgebiet treffen.

    • Vor der Entscheidung der Umbenennung der betreffenden Straßen sind Ermessenserwägungen anzustellen, ob nicht alle Straßen umbenannt werden sollen, oder ob möglicherweise in einer der betreffenden Straßen die Bewohner eine Umbenennung trotz der persönlichen Nachteile befürworten. Entsprechend wären Anhörungen in den einzelnen Straßen vorzunehmen.In eine solche Ermessensabwägung ist einzubeziehen, dass es sich nicht nur um eine Straße gehandelt hat, die zwischen 1933 und 1938 umbenannt wurde. Da die betroffenen Straßen in verschiedenen Beiratsbereichen liegen, kann die erforderliche Abwägung naturgemäß nur übergeordnet vorgenommen werden.

  • Bei Umbenennungen von Straßen ist darüber hinaus folgendes zu beachten:

    • "Straßen sind nur in Ausnahmefällen aus übergeordneten Gesichtspunkten umzube-nennen. Solche Umbenennungen sind vom Senator für Bau und Umwelt umfassend zu begründen (Senatsbeschluss vom 9.11.65). Sie erfolgen unter Beteiligung von betroffenen Anliegern." Diese Ermessenskriterien sind bei der 2003 erfolgten Novel-lierung der Richtlinie über die Zusammenarbeit mit dem Senator Bau und Umwelt in Abstimmung mit dem Gesamtbeirat ausdrücklich einbezogen worden.

    • Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat eine Ermessensabwägung vorzuneh-men und zu begründen.

    • Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit und des verstorbenen Emanuel Stern bzw. seiner Erben an Rückgängigmachung der zu Unrecht erfolgten Umbenennung aus dem Jahre 1938 mit den Interessen der Anwohner am Erhalt ihrer Adresse mit-einander abzuwägen.
    • Die Anwohner können zwar Führerschein und Personalausweis kostenlos umschreiben lassen, auch insoweit sind aber Anträge und Behördengänge erforderlich. Weitere Kosten für neue Visitenkarten, Briefpapier, Benachrichtigung von Banken, Arbeit-gebern etc. haben die Anlieger bei Umbenennungen nach der einschlägigen Rechtsprechung selber zu tragen.

    • Aus diesem Grund sind in der Folge des grundlegenden Senatsbeschlusses von 1965 bislang alle Anträge auf Umbenennungen von Straßen wie z.B. Lange-marckstraße, Lüderitzsstraße, Karl-Peters-Straße vom Senat abgelehnt worden.

    • Folgende Erwägung spricht aus Sicht des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr zusätzlich dafür, auch im vorliegenden Fall von dieser Ermessenspraxis nicht abzu-weichen:

    • In Wahrheit kann es bei der Rückbenennung nicht um eine bereits aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossene Wiedergutmachung des alten Unrechts gehen, sondern um ein politisches Signal, mit dem die Stadt deutlich macht, dass sie das Andenken an ihre ehemaligen jüdischen Mitbürger wahrt und sich des ihnen widerfahrenen Un-rechts bewusst ist. Ein solches Signal sollte und kann aber so gewählt werden, dass es nicht bei den betroffenen Anwohnern, die die Umbenennung von 1938 nicht zu vertreten haben, zu Belastungen kommt. Insofern stellt eine Hinweisbeschilderung und die Benennung einer neuen Straße nach Emanuel Stern das mildere Mittel dar.

    • Aus diesem Grund ist auch die vom Beirat zitierte Umbenennung der Hindenburgallee in Konrad-Adenauer-Allee nicht vergleichbar. In diesem Fall entschied sich der Senat 1977, von seinen 1965 formulierten Grundsätzen abzuweichen, um einer beabsichtigten Ehrung des verstorbenen Bundeskanzlers Ausdruck zu verleihen. Nach mehrjährigen Versuchen, dieses Ziel mit milderen Mitteln zu verwirklichen, wurde letztlich unter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit mit denen der betroffenen Anwohnern eine Umbenennung vorgenommen. Das schon 1972 formulierte Ziel, eine repräsentative Straße nach Konrad Adenauer zu benennen, konnte wegen fehlender Neubauaktivitäten nicht ohne eine solche Maßnahme verwirklicht werden. Hinzu kam, dass damit zugleich der gesetzlichen Regelung des LStrG Rechnung getragen wurde, wonach Doppelbenennungen zu vermeiden sind. Eine Hindenburgstraße gab und gibt es aber noch in Bremen Lesum.

    • Im Falle der jetzigen Eupener Strasse ist es nach Auffassung des Senats möglich, das begangene Unrecht durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sichtbar zu ma-chen und auf diese Weise nicht nur das Andenken von Emanuel Stern zu ehren, sondern in allen betroffenen Straßen auf die historischen Namensgeber und das in den Umbenennungen zwischen 1933 und 1938 zum Ausdruck gekommene Unrecht hinzuweisen.

    • Eine Emanuel-Stern-Straße befindet sich auf der Liste der neu zu benennenden Straßen. Der Senator für Inneres und Sport und der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr werden sich bei den Beiräten dafür einsetzen, kurzfristig eine neue Straße nach Emanuel Stern zu benennen.



  • C. Alternativen

    • Werden nicht empfohlen.


  • D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen

    • Die für das Anbringen der hinweisenden Schilder notwendigen Mittel stehen im Haushalt des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr zur Verfügung.


  • E. Beteiligung / Abstimmung

    • Die Vorlage ist mit dem Senator für Inneres und Sport abgestimmt .
    • Die Baudeputation hat darum gebeten, die Vorlage zur Kenntnis zu bekommen.


  • F. Öffentlichkeitsarbeit

    • Nach Senatsbeschluss geeignet.


  • G. Beschlussvorschläge


    • Der Senat bittet den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr in Abstimmung mit den betroffenen Beiräten, die in den Jahren 1933-1938 umbenannten Straßen mit entsprechenden mit dem Staatsarchiv abzustimmenden Legenden zu versehen.


    • Der Senat bittet den Senator für Inneres und Sport und den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, sich über den Gesamtbeirat bei den Beiräten dafür einzusetzen, daß kurzfristig eine neue Straße nach Emanuel Stern benannt wird. Die Namen der übrigen aus antisemitischen Gründen umbenannten Straßen sollen den Beiräten ebenfalls für Neubenennungen empfohlen werden.


    • Der Senat lehnt es ab, den Beschluß des Beirates Schwachhausen zur Umbennung der Eupener Str. in Emanuel-Stern-Straße umzusetzen.

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