Lade...
 

Kirchenjurat

Der Kirchvater (auch Kirchenvater, Kirchenmeister, Altarmann, Gotteshausvater, Gottesvater, Heiligenmeister, Jurat, Kirchengeschworener) war ein gewählter oder bestellter Vertreter der Kirchengemeinde, der mit dem Pfarrer gemeinsam folgende Aufgaben wahrnahm:

  • Beaufsichtigen des Vermögens der Gemeinde
  • Führen der Besitzverzeichnisse
  • Erheben von Einnahmen, Bestreiten von Ausgaben sowie Buchführung darüber
  • Häufig gab es zwei Kirchväter.
  • „Kirchvater“ ist eine historische Form des kirchlichen Leitungsamtes.

Copyright

Sollte auf diesen Seiten trotz sorgfältiger Prüfung ein Copyright bzw. ein Urheberrecht verletzt werden so bitten wir um sofortige Nachricht an Portal@Grambke.de um den Artikel zu ändern bzw. zu entfernen.
PHP-Fehlermeldungen anzeigen