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Kirchenjurat

Der Kirchvater (auch Kirchenvater, Kirchenmeister, Altarmann, Gotteshausvater, Gottesvater, Heiligenmeister, Jurat, Kirchengeschworener) war ein gewählter oder bestellter Vertreter der Kirchengemeinde, der mit dem Pfarrer gemeinsam folgende Aufgaben wahrnahm:

  • Beaufsichtigen des Vermögens der Gemeinde
  • Führen der Besitzverzeichnisse
  • Erheben von Einnahmen, Bestreiten von Ausgaben sowie Buchführung darüber
  • Häufig gab es zwei Kirchväter.
  • „Kirchvater“ ist eine historische Form des kirchlichen Leitungsamtes.
Erstellt von: Letzte Änderung: Sonntag den 26. März. 2017 18:06:58 CEST von Rainer Meyer
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