Der Kirchvater (auch Kirchenvater, Kirchenmeister, Altarmann, Gotteshausvater, Gottesvater, Heiligenmeister, Jurat, Kirchengeschworener) war ein gewählter oder bestellter Vertreter der Kirchengemeinde, der mit dem Pfarrer gemeinsam folgende Aufgaben wahrnahm:
- Beaufsichtigen des Vermögens der Gemeinde
- Führen der Besitzverzeichnisse
- Erheben von Einnahmen, Bestreiten von Ausgaben sowie Buchführung darüber
- Häufig gab es zwei Kirchväter.
- „Kirchvater“ ist eine historische Form des kirchlichen Leitungsamtes.