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JVA Oslebshausen

Moin


mit der JVA kenne ich mich etwas aus. Ich war ca. 10 Jahre dort, mit unterschiedlichen Rechten, ehrenamtlich tätig. Hierzu auch Blatt 2 – der Inhalt muß nicht auf die Grambker Seite! - wenn davon etwas „zufällig“ dahin gelangt – dann ist das eben so!

Für die Grambker Seite:

JVA Oslebshausen

Im Land Bremen sind alle Haftanstalten rechtlich unter „Justizvollzugsanstalt Bremen“ zusammen gefaßt. Wobei „Oslebshausen“ eine Teilanstalt ist. Der markantesten und ältesten Teile sind die Häuser 1 und 2 mit der, auf dem Mittelbau dazwischen stehenden, Kirche (Innenhöhe ca.12m) . Quer hinter diesen Haus 3, zunächst als Zuchthaus, danach mit U-Häftlingen bzw. zu Ersatzfreiheitsstrafen Verurteilten belegt. Für jugendliche Gefangene wird das Haus 4 genutzt.

Die Strafgefangenen sind gesetzlich zur Arbeit verpflichtet, dafür stehen auf dem Anstaltsgelände Werkstätten, in denen Lohnaufträge abgearbeitet werden, zur Verfügung.

Die relativ neue Sporthalle wurde ursprünglich wegen eines dort durchgeführtem Baader-Meinhof Strafverfahrens und der entsprechenden Sicherheitslage errichtet. Einige andere Gebäude dort sind oder werden u.a. durch den bestehenden Neubau ersetzt. Die Umfassungsmauer wurde erhöht bzw. ergänzt.

Der „Grünzug West“ ist die Trasse eines rückgebauten Eisenbahngleises. Bei der JVA gab es einen Haltepunkt, von dem aus Gefangene mit anderen Haftanstalten ausgetauscht wurden (verschubt – im Anstaltsjargon) Mancher wird sich fragen, woher die Skulpturen im Grünzug stammen – sie sind in der Bildhauerwerkstatt der JVA entstanden.

Vor Jahren war angedacht, die Gebäude abzureißen und einen Neubau zu errichten. Lokalpolitiker sorgten sich, Geld war knapp, die notwendigen Renovierungsarbeiten wurden daher gestreckt, die Häuser 1, 2 mit der Kirche, unter Denkmalsschutz gestellt.

Redaktion „Zeitschrift der Straße“
redaktion um zeitschrift-der-strasse.de

Moin,

ab und an kaufe ich die „Zeitschrift der Straße“.

Zur Gestaltung des Blattes: Wenn die Bildunterschriften in einem zum Papier kontrastarmen Farbton gehalten sind, ja dann kann ich das nicht mühelos lesen. Soviel vorab.

Kürzlich erwarb ich die Ausgabe 43.

Das Thema „Gefangenschaft“ sprach mich an, denn ich kenne es hinreichend, Ich war sicher öfter im Knast, als das Jahr Tage hat. Wie das?

Im „Haus der Geisteswissenschaften“ der Uni Bremen sah ich vor Jahren einen Aushang: „Mitglieder für die Ausländergruppe in der JVA Bremen“ gesucht. Ich trat in die Gruppe ein, es folgte eine Überprüfung durch die Justiz – und dann war ich dabei. Jeden Mittwoch ein Treffen mit 20 Gefangenen im Besucherraum! Einmal im Monat waren auch Familienmitglieder der Gefangenen zugelassen!

Später wurde ich dazu noch Vollzugshelfer. Nun konnte ich mich im Namen eines Gefangenen um seine Angelegenheiten kümmern. Wenn Fragen mit Versicherungen zu klären waren, ging das nun ganz fix. Die übliche Warteschleife blieb aus. Am Wochenende durfte ich, 1 x im Monat, mit bis zu 6 Gefangenen zu vorher angemeldeten Zielen/Veranstaltungen in Bremen gehen. Die Gefangenen wurden von der JVA auf Eignung geprüft. Anstrengend war es für mich dennoch – sollte und wollte ich sie doch alle wieder zurückbringen.

Als der Anstaltsbeirat turnusmäßig neu besetzt werden mußte, habe ich dem Justizsenator (Senatorische Dienststelle, Richtweg) mein Interesse an einer Mitgliedschaft im Anstaltsbeirat bekundet und wurde auch berufen. Nun konnte ich zu „jeder Zeit“ - so wie es die Bedingungen vorsahen, alle Teile der JVA begehen Türen öffnen und mit den Gefangenen bspw. im Haftraum reden, ohne das BeamtInnen dabei wären. Denn an der Pforte der JVA bekam ich die Schlüssel für die Innen- wie auch den Aussentüren ausgehändigt.

Justizvollzugsanstalten sind die einzigen Orte in der BRD, wo Zwangsarbeit, ansonsten dem Grundgesetz* nach verboten, abzuleisten ist. Man hatte erkannt, daß durch das Hinrichten von Menschen nur Kosten entstehen. Daher wurden vor ca. 400 Jahren erste Arbeitshäuser in Gebrauch genommen, zunächst in Amsterdam. Aus denen dann die Gefängnisse hervor gingen. Das erste Gefängnis Deutschlands stand in Bremen. Vom Geiste der „Arbeitshauskultur“ hat man sich bisher nicht gelöst.

  • Das Grundgesetz wird zwar wie eine vom Volk legalisierte Verfassung gehandhabt – eine Volksabstimmung gab es jedoch bis heute nicht – daher ist das Grundgesetz eben keine Verfassung!


Soviel dazu!

Günther Hoffmann
01522 – 95 52 387

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