Zum Inhalt springen
Grambker Stadtteilportal Grambke heute, gestern & vorgestern

Spatenrecht

Spatenrecht

In früheren Jahrhunderten war der jeweilige Grundstückseigentümer/Besitzer verpflichtet, das vor seinem Besitz liegende Deichstück in Ordnung zu halten bzw. zu versetzen. Wer dass nicht vermochte, steckte einen Spaten in den Deich und gab dadurch alle Rechte an dem Grundstück auf.

Weigerte sich, oder erwies sich ein Verpflichteter als unfähig, so konnte durch dritte Hand der Spaten, mit den genannten Rechtsfolgen, gesteckt werden..