- In alter Zeit waren schon einzelne Handwerkszweige in unseren Gemeinden vertreten, z. B. Zimmermann, Schneider und Schuhmacher. Handel und Gewerbe haben aber erst nach der Einführung der Gewerbefreiheit in 1861 einen Aufschwung bekommen. Davor durfte sich niemand ohne behördliche Erlaubnis in einem Ort als Handwerker niederlassen.
- Ein Grobbäcker durfte kein Weissbrot backen, umgekehrt genauso. Bis 1818 bestanden in Burg zwei Grobbäckereien, aber keine Weissbrotbäckerei. Ein Bäcker Haltermann, der gute Zeugnisse vorzulegen hatte, wollte eine Weissbäckerei in Burg eröffnen, was von den dortigen Einwohnern sehr begrüsst wurde. Bis dahin mussten sie ihr Weissbrot aus dem Hannoverschen beziehen. Haltermann bekam die Erlaubnis, Weissbrot und ausgesiebtes Roggenbrot zu backen, durfte aber kein Schwarzbrot backen. Ausserdem durfte er sein Brot nicht nach der Stadt hin verkaufen. Solche Einschränkungen gab es bei den meisten Gesuchen.
- Das Gesuch eines Glasers um Niederlassung im Kirchspiel Grambke1828 zum Betrieb seines Gewerbes mit dem Wohnsitz in Burg wurde genehmigt. Das Gesuch eines Kupferschmieds 1829, 1841 das eines Malers, 1842 das eines Schlachters und 1844 das eines Apothekers wurden ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Dem Apotheker wurde geantwortet, dass im Landgebiet gute Apotheken nicht bestehen könnten, schlecht geführte würden häufig in Schnapsläden ausarten. Ein Bedarf wäre aber ohnehin nicht vorhanden, da die Landleute nicht leicht Medizin brauchten und zum Arztbesuch doch in die Stadt mussten, wo sie dann ja auch gleich ihre Medizin kauften. Arzt und Medizin gab es damals auch nicht in Lesum.
- 1850 wurde einem Bäcker der Betrieb einer Bäckerei genehmigt unter der Massgabe, dass er keine Schenke einrichtet und kein Brot in die Stadt bringt. Er musste ausserdem eine Abgabe von 5 Reichstalern jährlich leisten. Zu der Zeit waren 2 Schmiede in Burg tätig, auch diese durften aber keine Schmiede- oder Schlosserarbeiten in die Stadt liefern, das hätte zu Schwierigkeiten mit den dortigen Innungen gegeben.
- Um 1860 wurden häufig Gesuche um Erlaubnis zur Errichtung von Branntweinschenken in Burg gestellt. Sie rechneten alle mit dem Andrang von Arbeitern zum Bahnbau, wurden aber meist abgelehnt, da schon seit Jahrzehnten vier Wirtschaften in Burg vorhanden waren. Um 1830 waren es die im Zollhaus, die von Frau Gärdes, die von Johann Warnken und die von Johann Harjes. Daneben gab es noch einige Branntweinbrennereien, die auch Ausschank hatten.
- Damals ging ohne Genehmigung gar nichts. Wenn man sich irgendwo häuslich niederlassen wollte, musste er Erlaubnis haben, ohne diese durfte kein Hausbesitzer eine Wohnung vermieten, durfte ein Handwerksmeister nicht mehr Gesellen beschäftigen als ihm genehmigt worden waren. Der Schmied Grohnfeld z. B. wollte 1856 mehr als einen Gesellen einstellen, es dauerte fast ein Jahr, bis er die Genehmigung hatte, diese enthielt auch wieder gewisse Bedingungen. Es gab da harte Bestimmungen über Verehelichung und Ansiedlung. Die Antragsteller brauchten in der Regel gute Beziehungen.
- Die erste Hökerei wurde 1828 in Grambke eingerichtet, diese ist aber anscheinend bald wieder eingegangen. Auch das Bätjersche Haus erhielt die Genehmigung, eine Hökerei zu betreiben, sie ging ebenfalls im ersten Weltkrieg ein.
- Es gab in Grambke zwei Schenken, einmal die kleine Delfersche Schenke, die schon vor der Jahrhundertwende einging, dann noch der Soltesche Krug bei der Kirche, der 1904 durch ein grosses Tanzlokal, die „Sachsenburg“, verdrängt wurde. Nach dem ersten Weltkrieg wurde das Lokal abgebrochen und machte einer Reihe von Familienhäusern Platz.
- Auf dem Hof in der Dwerhagenstrasse war immer eine Schmiede, um 1730 heiratete ein Segelken hinein. Die Schmiede befriedigte die bäuerlichen Bedürfnissse des Dorfes. In den Befreiungskriegen lag hier ein englischer Soldat im Quartier, von dem der derzeitige Segelken ein besonderes Härteverfahren für Stahl erlernte, das immer als Familien- und Werkstattgeheimnis bewahrt und zum besten Gewinn ausgenutzt wurde. Die Schmiede wurde 1908 abgebrochen.
- Auch das Wahrzeichen von Grambke, die Windmühle, stand zunächst ab 1925 ohne Flügel da, auch sie ist leider nicht mehr vorhanden.
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