Die Brickenweide an der Niederbürener Landstraße
Hinter dem Haus Nr. 10 in Niederbüren können sie binnendeichs eine große Binsenfläche sehen: die sog. Brickenweide. Sie ist Gemeinschaftseigentum. Wie es dazu kam, soll im Folgenden erklärt werden.
Trotz allergrößter Anstrengungen gelang es den Menschen oft nicht, ihr Eigentum und manchmal auch ihr Leben vor Hochwasser und Sturmfluten zu retten. Ein Beispiel dafür, welche katastrophalen Auswirkungen ein Deichbruch haben kann, findet sich im Werderland in Niederbüren.
Vor 400 Jahren wurde nahezu der gesamte Ort bei einer schweren Sturmflut weggespült. Die Bewohner mussten Haus und Hof verlassen. Ihr Land gehörte von da an den Nachbardörfern.
Der Satz "Wer nich will dieken, de mutt wieken" ist keine allgemeine Redensart der an der Küste lebenden Menschen, sondern ein bis in das letzte Jahrhundert hinein gültiger Rechtsgrundsatz. Unsere Vorfahren verteilten die Pflichten für Deichbau und Deichunterhaltung schlicht und einfach nach der Regel, dass derjenige, dessen Grundstück ohne Deich vom Wasser überflutet werden kann, für das seinen Besitz schützende Stück Deich auch verantwortlich war. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte, musste Haus und Hof verlassen. Beides fiel an den, der sich bereit erklärte, die Deichlast zu übernehmen.
Dieser Eigentumsübergang vollzog sich in einem förmlichen Verfahren, das Spatengericht genannt wurde. Das lief wie folgt ab: Der mit der Deichunterhaltung belastete Eigentümer oder Nutzungsberechtigte steckte zum Zeichen seines Unvermögens den Deich zu unterhalten oder zu reparieren einen Spaten in den Deich oder in das, was davon übrig war. Wenn er sich aus dem Staub gemacht hatte oder sich um nichts kümmerte, steckte das Deichgericht den Spaten. Um dem Säumigen Gelegenheit zu geben, doch noch seinen Verpflichtungen nachzukommen, lud ihn die Obrigkeit neunmal. Erst wenn das nicht half, steckte das Gericht den Spaten. Wer den Spaten zog, musste die Deichunterhaltung übernehmen, notfalls hatte er den zerstörten Deich wieder herzustellen. Dafür ging das mit der Deichpflicht belastete Grundstück auf ihn über.
Die Sitzungen des Deichgerichts gaben die Pastoren von der Kanzel bekannt. Den Vorsitz im Gericht führte der Gohgräfe, später der Deichgräfe. Beisitzer waren sachverständige Landleute aus der Umgebung. Das Gericht hörte wichtige Persönlichkeiten an und nahm deren Meinung zu Protokoll. Es erwartete, dass der Gutsherr eines Meiers (eines Pächters) oder ein naher Verwandter den Spaten zog. Ziehen durfte jedoch nur der, der nachweisen konnte, dass er imstande war die Deichpflichten zu erfüllen.
Ein derartiges Spatengericht wurde vor 400 Jahren in Niederbüren abgehalten, allerdings nicht über einen einzelnen, sondern über das ganze Dorf. Bei der Allerheiligenflut am 1. November 1570, die sich von Calais bis Dänemark erstreckte und 100.000 Menschen das Leben gekostet haben soll, brach der Deich bei Niederbüren und zerstörte das Dorf bis auf einen Hof. Ein Teil der Bewohner ertrank in den Fluten. Das Wasser überschwemmte das gesamte Werderland. Die Niederbürener besserten den Schaden aus. Als der Deich im folgenden Jahr wieder brach, steckten sie den Spaten in den Deich.
Die Niederbürener waren Meier des Klosters Corvey an der Oberweser. Das Deichgericht forderte daher zunächst das Kloster auf, den Spaten zu ziehen. Die Corveyer lehnten ab und verloren damit alle Rechte an dem land. Jetzt musste der Deichgräfe für das „ganze Land“ den Spaten ziehen. Nach Deichrecht waren damit die auf den Schutz des zerstörten Deichs angewiesenen Feldmarken Oslebshausen, Grambke, Dunge, Lesumbrok und Mittelsbüren verpflichtet den Deich wiederherzustellen. Die Feldmark Niederbüren wurde ihr Gemeinschaftseigentum. Die Niederbürener Bauern durften sich auf dem erhalten gebliebenen Teil des Deichs als Kötner mit kleinen Kohlhöfen ansiedeln. Die Erneuerung des Deichs soll teurer gewesen sein, als der Ankauf der Feldmark Niederbüren gekostet haben würde.
Die fünf Feldmarken teilten die Nutzung des Gemeinschaftseigentums an der Feldmark Niederbüren in der Weise untereinander auf, dass sie entsprechend der Größe ihres übrigen Grundbesitzes jedes Jahr Bricken, das heißt kleine viereckige Bretter mit eingebranntem Bremer Schlüssel und der betreffenden Jahreszahl, vergaben. Diese Bricken wurden den Rindern zum Zeichen der Weideberechtigung auf der Gemeinschaftsweide, der Brickenweide, umgehängt.
- RM