Das erklärte jetzt auf Nachfrage unserer Redaktion Markus Beyer, Sprecher von Sportsenator Thomas Röwekamp.Gleichzeitig wies Beyer, genauso wie das Sportamt Bremen, darauf hin, dass das Baden in Badeseen auf eigene Gefahr erfolge: "Benutzung auf eigene Gefahr" stehe auf entsprechenden Hinweisschildern.Der DLRG, deren Wache am Sportparksee Grambke zum Unglückszeitpunkt nicht besetzt war, könne kein Vorwurf gemacht werden, so Markus Beyer.
Zu dem tragischen Unglücksfall hätte es auch kommen können, wenn ehrenamtliche DLRG-Rettungsschwimmer vor Ort gewesen wären. Angemahnt werden müsse, so Röwekamps Sprecher, die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Um die zu verdeutlichen und für eine sehr frühe Schwimmausbildung von Kindern zu werben, könnte er sich eine gemeinsamen Werbeaktion von DRLG und Sportsenator vorstellen. Dabei, so Beyer, könnten vor dem Hintergrund von Integrationsbestrebungen auch ganz gezielt ausländischer Bürger angesprochen werden.
Beyer verhehlte auf Nachfrage allerdings nicht, dass die jüngste Aussage der DLRG, aufgrund von "Personalproblemen" nur sonnabends von 13 bis 18 Uhr eine "Kernwachzeit" am Sportparksee Grambke sicherstellen zu können, das Sportressort überrascht habe. Bislang habe die DLRG immer anders lautende, weiter gehende Zusagen gemacht, vor deren Hintergrund auch die Wache den Wünschen und Anforderungen der DLRG gemäß entsprechend großzügig konzipiert worden sei. "Als eine Wache für den gesamten See mit Badebetrieb und Wassersport," so Markus Beyer.Die DLRG müsse jetzt für alle von ihr betreuten Bremer Badeseen verbindlich auflisten, zu welchen Wachdiensten sie in der Lage sei. Sportamtsmitarbeiter hätten nämlich festgestellt, dass auch die DLRG-Wache am Achterdiek-See jüngst entgegen DLRG-Zusagen an einem Sonntag nicht besetzt war, erklärte der Sprecher des Sportsenators gegenüber unserer Redaktion. Dann müsse man, das sei allerdings Zukunftsmusik, eventuell bei anderen Organisationen - ASB oder DRK beispielsweise - nachfragen, ob sie über in Wasserrettung ausgebildete Kräfte verfügen, die Dienste übernehmen könnten. Geld, um von ehrenamtlichen Helfern wahrgenommene Wachdienste den jeweiligen Organisationen zu bezahlen, habe Bremen aber nicht, machte Markus Beyer gleich deutlich. Modelle, wie bei DLRG-Wachen an die Nord- und Ostseestränden, für die Wachdienste bundesweit ausgeschrieben und von den jeweiligen Kommunen den Rettungsschwimmern Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, sind somit nicht umsetzbar.