Historische Sitten und Gebräuche | |
In Grambkermoor bestand die Sitte, den Leichenwagen mit vier möglichst schwarzen Pferden zu bespannen. Zwei Frauen – bei Beerdigung von jungen Leuten zwei junge Mädchen – saßen vor und zwei hinter dem Sarge, wenn der Wagen zum Kirchhof fuhr. An die Stelle des Leiterwagens trat später der schwarz ausgekleidete Leichenwagen aus Lesum oder Burgdamm. In Büren blieb noch eine Zeitlang nach dem Weltkriege der Leiterwagen im Gebrauch, auf dem der Sarg zu beiden Seiten mit Strohbündeln gestützt wurde. Nach altem Brauch wurden in Gramkermoor alle Einwohner des alten Dorfes (in Grambke, Lesumbrok und Büren etwa 7 bis 8 Nachbarn), benachrichtigt, sobald in einem Hause der Tod eingetreten war, auch wenn der Tod mitten in der Nacht erfolgt. Sie stellten sich dann auch alsbald zum Waschen und Kleiden der Leiche im Trauerhause ein. Am Tage vor der Beerdigung wurden dieselben nochmals zum Einsargen und zugleich die Frauen zur Aufwartung bei der Beerdigungsfeier und die Männer zum Tragen des Sarges „genötigt“, und es wurde seitens der Eingeladenen die übliche Butterlieferung gebracht. Am Beerdigungstage wurde im Trauerhause, während der Sarg offen auf der Diele aufgebahrt stand, zuerst Kaffee getrunken und Butterkuchen und Klaben gegessen sowie Zigarren geraucht. Hatte der Pastor das Haus betreten und sich in der Wohnstube zu der Familie an den Tisch gesetzt, so wurde der Sarg vom Tischler geschlossen, jedoch in Grambke nicht, ohne dass der Leichenbitter zuvor in die Wohnstube getreten war und angefragt hatte „Is jemand hier, de Vadder (oder wer der Tote sonst war) noch mal sehn will?“. Darauf gingen die nächsten Verwandten noch einmal hinaus. Dann wurde der Sarg geschlossen. Nach der Beerdigung kam das Gefolge teilweise wieder ins Trauerhaus Zurück und wurde mit Kaffee und Butterbrot bewirtet. Ein schönes Merkmal gegenseitiger Nachbarhilfe waren bei Beerdigungen die altherkömmlichen Butterlieferungen.
URIGE MAHLZEITEN
Sobald der Tag zur Betreibung der Niederbürener Weide festgesetzt war, hatten auf die Ladung des Inspektors die Beteiligten aus den fünf Dörfern sich auf dem Versammlungsplatz (meist auf der grossen, manchmal auch auf der kleinen Dunge oder auf einem der Güter in Lesumbrok) einzufinden, um die ihnen zukommenden Bricken für das laufende Jahr in Empfang zu nehmen. Da wurde vom frühen Morgen an nach dem aufliegenden Verzeichnis die Verteilung an die Berechtigten vorgenommen und die Zulage einkassiert, auch Zahl und Preis der übrig bleibenden Kaufbricken bestimmt, sowie die Freibricken verschenkt. Nach Beendigung dieser Verteilung setzte man sich zur wohlverdienten Mahlzeit. Abends zurovr hatten die Niederbürener Mädchen das übliche Pflichtgericht Fische überbracht und dafür die vorgeschriebene Mahlzeit und ein Trinkgeld erhalten. Am Festtage selbst holten die Niederbürener mit den beiden Küchenwagen, die sie pflichtgemäss zu stellen hatten, die vom Koch in der Stadt vorgerichteten Speisen und das Essgeschirr heraus, wogegen das Abholen und Heimbringen des Inspektors, desgleichen Vorspann für die Gäste in fest bestimmter Reihenfolge Pflicht der anderen Dörfer war. Alle so beschäftigten Fuhrleute erhielten draussen ihre Mahlzeit nebst einer Tonne Bier sowie das übliche Trinkgeld und gaben sich in ausgelassener Stimmung den Freuden des Festes hin. Drinnen an der Herrentafel pflegte es ebenso laut und fröhlich herzugehen wie draussen. Ausser den Weidebeamten und den Gutsherren, mit denen sich an diesem Tage zwanglos ihre Meier mischten, den beteiligten Pastoren usw. nahm eine Reihe von eigeladenen Gästen an der Mahlzeit teil. Nach beschlossener Teilung der Brickeweide wurde am 19. Mai 1832 auf der grossen Dunge das letzte dieser in einiger Hinsicht an die bekannte Bremer Schaffermahlzeit erinnernden Brickenfeste abgehalten. Von geringerer Bedeutung waren die mit der ähnlichen Kirchenzinshebung in Grambke und Mittelsbüren verbundenen, dort im Schul-, hier im Pfarrhause stattfindenden Mahlzeiten. Sie stammten schon aus alter Zeit und die Ausgaben finden sich z. B. in dem alten Mittelsbürener „Kirchen-Cassabuch“ (1775 – 1808) jedes Jahr eingetragen. 1889 wurde diese Mahlzeit in Büren abgeschafft. In Grambke hat sie bis zum Abgange Pastor Dreiers bestanden. Die Hebung dauerte dort 2 Tage. Von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends wurde einkassiert oder ausbezahlt und dann Abschluss gemacht. Bei der Mahlzeit (der Pastor, der Oberlehrer – als Gast - und die Kirchgeschworenen nahmen daran teil) gab es den ersten Tag gekochten Schinken und braunen Kohl, den zweiten Tag aufgewärmten Schinken und Mehlpudding. Dazu wurden 12 Flaschen Wein und 100 Zigarren angeschafft, für deren Verbrauch aber die Kirchenvorstandsmitglieder nicht allein sorgten. Männliche Steuerzahler erhielten in der Regel ein Glas Wein und eine Zigarre. Die Kosten(ung 15 Reichstaler) wurden zur Hälfte aus der Kirchen-, zur Hälfte aus der Armenkassen bezahlt Bis 1893 bildeten die Hand- und Spanndienste einen Teil des Pfarrgehalts. Für Beköstigung der betreffenden Leute musste das Pfarrhaus sorgen. So war es dann Sitte, dass beim Einfahren der Ernte Pfannkuchen (jeder erhielt einen) und Milchreis auf den Tisch kamen. Milchreis und Butter darüber und Bierkalteschale musste es für diejenigen geben, die in Büren bei Hausbauten Sand fuhren. Es bestand nämlich im ganzen Werderlande die schöne Sitte, dass die Bauern selbst aus entfernter liegenden Dörfern einander zur Herstellung einer Warft bei einem Hausbau mit ihren Gespannen freiwillig und unentgeltlich halfen. Die Beköstigung sämtlicher Helfer war Aufgabe des Bauherrn. Dann wurde früher in Mittelsbüren das sog. „Bullenfest“ gefeiert. Seinerzeit hielten die Bauern gemeinschaftlich einen Zuchtstier. Im Sommer wurde dieser von den 12 Bauern reihum je 14 Tage gefüttert. Während des Winters war er in der Obhut eines Bauern, auch diese Pflicht ging reihum. Derjenige nun, der den Stier im Winter zu versorgen hatte, musste zu Fastnacht das sog. „Bullenfest“ in seinem Hause veranstalten bei Butterkuchen und Klaben, Spiel und Tanz.
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