Worum wir Sie als Besucher eines Naturschutzgebietes (NSG) besonders bitten:


  • Naturschutzgebiete sind hochempfindliche Lebensräume. Hier sollen sich alle Tiere und Pflanzen, und nicht nur die bedrohten Arten, ungestört entwickeln können. Daher hat in Naturschutzgebieten der Schutz von Natur und Landschaft Vorrang vor allen anderen Interessen, auch vor den Erholungsinteressen der Bevölkerung.
  • Um dennoch eine naturverträgliche Erholungsnutzung zu ermöglichen, sind in den Schutzverordnungen einige Regeln festgelegt worden, an die sich jeder Besucher zu halten hat:
    • Wege machen die Schönheit und die Tiere und Pflanzen des Naturschutzgebietes erlebbar. Bitte verlassen Sie nicht das dafür vorgesehene Wegenetz.
    • Tiere, vor allem Vögel, reagieren auf Störungen besonders empfindlich. Bitte beunruhigen Sie diese nicht. Leinen Sie Ihren Hund an.
    • An der Vielfalt der Pflanzenwelt sollte sich jeder Besucher erfreuen dürfen. Bitte pflücken und beschädigen Sie keine Pflanzen.
    • Wasserflächen sind Rast- und Bruträume für viele Wasservögel. Bitte baden Sie hier nicht und befahren Sie diese nicht mit Booten, Surfbrettern, Luftmatratzen o.ä.
    • Ruhe und Stille sind immer seltener anzutreffen. Bitte unterlassen Sie es, Tiere und Erholungssuchende durch Lärm, wie z. B. Radios oder Modellflugzeuge, zu stören.
    • Bitte lassen Sie keine Drachen steigen, da die Silhouette die Tiere beunruhigt.

  • Die genauen Ge- und Verbote sind in den jeweiligen NSG-Verordnungen festgeschrieben, die beim
      • Senator für Bau und Umwelt, Naturschutzabteilung,
      • Große Weidestr. 4-16,
      • 28195 Bremen,
  • eingesehen werden können.
    • Dort liegen auch die Detailpläne der Natur- und Landschaftsschutzgebiete vor.