- In früheren Jahrhunderten war der jeweilige Grundstückseigentümer/Besitzer verpflichtet, das vor seinem Besitz liegende Deichstück in Ordnung zu halten bzw. zu versetzen. Wer dass nicht vermochte, steckte einen Spaten in den Deich und gab dadurch alle Rechte an dem Grundstück auf.
- Derjenige welcher den Spaten heraus zog, erwarb damit den Besitz mit allen Rechten. Und er mußte den Deich wieder herstellen.
- Weigerte sich, oder erwies sich ein Verpflichteter als unfähig, so konnte durch dritte Hand der Spaten, mit den genannten Rechtsfolgen, gesteckt werden..