Schlengenwerke


Schlenge,

  • Schlengenwerk, im Wasserbau, ein nur in den Niederdeutschen Marschländern übliches Wort, ein in das Wasser gebauetes Flechtwerk zur Abhaltung des Wassers zu bezeichnen. Wenn ein solcher aus Flechtwerk von Faschinen bestehender Damm das Wasser zur Zeit der Fluth abhält, so wird es eine Fluthschlenge genannt; ist es aber eine in Gestalt einer Krebsscheere angelegte Schlenge, die auf Ebbe und Fluth angelegt worden, so heißt es eine Scheerenschlenge.
  • In der Encyklopädie der bürgerlichen Baukunst von Stieglitz, 1r Th., Leipzig, 1792, ist Bleßwerk und Schlenge für einerlei angeführt worden; allein dieses ist unrichtig; denn jenes ist eine bloße Uferbefestigung, dieses dagegen ein Einbau zur Abhaltung oder Abweisung des Stromes.
  • Man hat in den Niederdeutschen Marschländern daher auch das Schlengengeld, der Schlengenmeister, welches hier in eben dieser Bedeutung gebraucht wird, in welchem daselbst auch Schlachtgeld, Schlachtmeister etc. üblich sind. Es kommt von dem Niederdeutschen schlengen, schlingen, winden, flechten.